Geld nach Gerichtsurteil einziehen: Methoden und Durchführung
Inhaltsverzeichnis:
- Einführung
- Wie man das Geld nach einem Urteil einzieht
- Gültigkeit eines Urteils und Verlängerung
- Methoden zur Eintreibung einer Geldstrafe
- Lohnpfändung
- Kontopfändung
- Pfändung von Eigentum
- Parteien in einem Gerichtsverfahren
- Urteilsschuldner
- Urteilsberechtigter
- Maßnahmen bei Nichtzahlung des Urteils
- Ersuchen um Gerichtsbeschluss für das Erscheinen des Urteilsschuldners
- Antrag auf Ausstellung eines Durchführungsbeschlusses
- Antrag auf Ausstellung eines Abstrakts des Urteils
- Pflicht zur Einreichung einer Zufriedenstellungserklärung
- Durchführung des Urteils
- Gerichtsbeschluss für das Erscheinen des Urteilsschuldners
- Durchführungsbeschluss
- Pfändung von Löhnen
- Kontopfändung
- Unternehmenspfändung
- Immobilienpfändung
- Eintrag einer Zwangshypothek
- Ansprüche Dritter und Ausnahmen
- Anspruch eines Dritten
- Ausnahmen bei Pfändungen
- Fazit
- Ressourcen
🏦 Wie man das Geld nach einem Urteil einzieht
Nach einem Gerichtsurteil bleibt das Urteil normalerweise für 10 Jahre gültig und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden, bis es beglichen ist. Derjenige, der den Prozess verliert und eine Geldstrafe schuldet, wird als Urteilsschuldner bezeichnet, während die siegreiche Partei als Urteilsberechtigter bezeichnet wird. Sollte das Urteil nicht innerhalb weniger Tage nach der Gerichtsverhandlung beglichen werden, sollte der Urteilsberechtigte eine schriftliche Zahlungsaufforderung an den Urteilsschuldner senden, um die Schuldenbegleichung zu erleichtern.
📜 Gerichtsbeschluss für das Erscheinen des Urteilsschuldners
Falls der Aufenthaltsort des Eigentums des Urteilsschuldners bzw. des Urteilsschuldners selbst nicht bekannt ist, kann beim Gericht eine Anordnung für das Erscheinen des Urteilsschuldners beantragt werden. In einer solchen Anordnung wird der Urteilsschuldner zur offenen Verhandlung aufgerufen, um Auskunft über seine Vermögenswerte, Einkommen und sein Eigentum zu geben. Die Anordnung muss dem Urteilsschuldner durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Bei Nichtbefolgung der Anordnung kann der Urteilsschuldner wegen Missachtung des Gerichts bestraft werden und es könnte ein Haftbefehl erlassen werden.
🔒 Durchführungsbeschluss
Um das Eigentum des Urteilsschuldners zu pfänden, muss ein Durchführungsbeschluss gemäß § 681 bis 688 der kalifornischen Zivilprozessordnung vorliegen. Der Gerichtsvollzieher stellt den Durchführungsbeschluss aus, der ihm die Befugnis gibt, die Vermögenswerte des Urteilsschuldners zu beschlagnahmen. Der Durchführungsbeschluss wird dem Urteilsschuldner vom Gerichtsvollzieher zugestellt. Für die Pfändung des Eigentums müssen dem Gerichtsvollzieher drei Kopien des Durchführungsbeschlusses vorgelegt werden. Die Pfändung kann innerhalb von 180 Tagen nach Ausstellung des Durchführungsbeschlusses erfolgen und es fallen Kittelgebühren an.
📌 Hinweis: Die Pfändung von Löhnen, Konten, Unternehmensvermögen und Immobilien sind weitere Möglichkeiten, um das Geld nach einem Urteil einzutreiben. Es ist wichtig, sich an die örtlichen Gesetze und Verfahren zu halten und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen.