Verlassen Sie New Jersey? Hier ist, was Sie über die Ausgangssteuer wissen sollten
Table of Contents
- Einleitung
- Neue Frage: Übertragen der Immobilie in New Jersey
- Realty-Überweisungsgebühr vs. Ausgangssteuer
- Landesweite Unterschiede beim Transfersteuersatz
- Immobilienübertragungssteuer berechnen
- Ausgangssteuer in New Jersey verstehen
- Bruttogewinnsteuerbefreiung für Hauptwohnsitze
- Ausnahme für Nichtansässige Verkäufer
- Was passiert, wenn Sie New Jersey verlassen haben?
- Anforderung der Treuhandzahlung
- Zurückforderung der Ausgangssteuer
- Beschleunigtes Zurückforderungsverfahren
- Empfehlungen und Ressourcen
- Fazit
Einleitung
Viele Hausverkäufer, die ihren Wohnsitz in New Jersey verlassen und in einen anderen Bundesstaat ziehen möchten, stellen die Frage nach der sogenannten "New Jersey Exit Tax". In diesem Artikel werde ich Ihnen erklären, was es mit dieser Steuer auf sich hat und wie sie sich auf den Verkauf Ihrer Immobilie auswirken kann.
Neue Frage: Übertragen der Immobilie in New Jersey
Bevor wir uns mit der Ausgangssteuer befassen, ist es wichtig zu klären, dass es sich hierbei nicht um die sogenannte "Realty-Überweisungsgebühr" handelt. Viele Menschen verwechseln diese beiden Begriffe. Die Realty-Überweisungsgebühr ist eine Transfersteuer, die bei jedem Immobilienverkauf in New Jersey an den Staat gezahlt werden muss. Sie ist nicht mit der Ausgangssteuer verbunden.
Landesweite Unterschiede beim Transfersteuersatz
Die Transfersteuer variiert je nach Bundesstaat. In New Jersey wird sie nach einem komplexen Berechnungsverfahren ermittelt. Wenn Sie den genauen Betrag der Transfersteuer für den Verkauf Ihrer Immobilie ermitteln möchten, können Sie dies ganz einfach online nachschlagen.
Immobilienübertragungssteuer berechnen
Um die Übertragungssteuer für Ihre Immobilie zu berechnen, geben Sie einfach den Verkaufspreis in den Online-Rechner ein. Das Ergebnis zeigt Ihnen den Betrag, den Sie an den Staat zahlen müssen. Beachten Sie jedoch, dass dies nicht die Ausgangssteuer ist, sondern lediglich die Transfersteuer.
Ausgangssteuer in New Jersey verstehen
Die Ausgangssteuer kommt ins Spiel, wenn Sie Ihre Immobilie in New Jersey verkaufen und bereits Ihren ständigen Wohnsitz in einem anderen Bundesstaat oder außerhalb der USA etabliert haben. Wenn Ihre Immobilie als Hauptwohnsitz diente und Sie dort mindestens zwei der letzten fünf Jahre gewohnt haben, sind Sie von der Ausgangssteuer befreit.
Bruttogewinnsteuerbefreiung für Hauptwohnsitze
Als Eigentümer eines Hauptwohnsitzes profitieren Sie von einer Bruttogewinnsteuerbefreiung. Bei Einzelpersonen liegt die Befreiungsgrenze bei 250.000 €, während bei Ehepaaren, die gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, bis zu 500.000 € steuerfrei sind. In den meisten Fällen fallen daher keine Steuern auf den Gewinn aus dem Verkauf Ihrer Immobilie an, solange es sich um Ihren Hauptwohnsitz handelt.
Ausnahme für Nichtansässige Verkäufer
Die Ausgangssteuer betrifft in erster Linie Verkäufer, die bereits ihre Residenz aus New Jersey verlegt haben und keinen Hauptwohnsitz mehr dort haben. Wenn Sie als Nichtansässiger Ihre Immobilie verkaufen, wird der Treuhandservice der Titelfirma eine bestimmte Geldsumme als Sicherheit beim Abschluss des Verkaufs hinterlegen. Dieser Betrag entspricht entweder 2% des Bruttoverkaufspreises der Immobilie oder 10,75% des erwarteten Gewinns.
Was passiert, wenn Sie New Jersey verlassen haben?
Die hinterlegte Geldsumme dient der Einreichung Ihrer Steuererklärung als Nichtansässiger am Ende des Steuerjahres und stellt sicher, dass der Staat alle ihnen zustehenden Steuern einzieht. Sie müssen jedoch nicht den gesamten hinterlegten Betrag bezahlen. Die eingereichte Steuererklärung gibt Ihnen die Möglichkeit, einen Teil oder die gesamte hinterlegte Summe zurückzufordern. Weitere Informationen zur Beschleunigung dieses Verfahrens finden Sie auf Formular A3128, das Sie an die angegebene Adresse senden können.
Empfehlungen und Ressourcen
Es ist wichtig, bei Fragen zur Ausgangssteuer einen erfahrenen Immobilienanwalt, eine Titelfirma oder Ihren Steuerberater zu konsultieren. Sie können Ihnen weitere Informationen und genaue Anweisungen geben, wie Sie mit der Ausgangssteuer umgehen sollten. Für genaue Berechnungen der Transfersteuer in New Jersey können Sie Online-Rechner nutzen, die auf den offiziellen Websites des Bundesstaates verfügbar sind.
Fazit
Die Ausgangssteuer ist eine Steuer, die auf den Verkauf von Immobilien in New Jersey von Nichtansässigen erhoben wird. Wenn Sie jedoch Ihren Hauptwohnsitz in New Jersey hatten und mindestens zwei der letzten fünf Jahre dort gewohnt haben, sind Sie von dieser Steuer befreit. Es ist wichtig, sich genauestens zu informieren und bei Fragen einen Experten zu Rate zu ziehen. Verlassen Sie sich nicht auf Gerüchte und stellen Sie sicher, dass Sie die richtigen Schritte unternehmen, um Ihre Steuerpflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.
Highlights:
- Die Realty-Überweisungsgebühr ist nicht gleichzusetzen mit der Ausgangssteuer.
- Die Transfersteuer variiert je nach Bundesstaat und kann online berechnet werden.
- Der Verkauf des Hauptwohnsitzes in New Jersey ist in den meisten Fällen steuerfrei.
- Die Ausgangssteuer betrifft vor allem Nichtansässige Verkäufer, die New Jersey bereits verlassen haben.
- Der treuhänderische Betrag kann durch Einreichung der Steuererklärung zurückerstattet werden.
FAQ:
Q: Muss ich als Resident Seller in New Jersey eine Ausgangssteuer zahlen?
A: Nein, als Resident Seller, der seinen Hauptwohnsitz in New Jersey hat, sind Sie von der Ausgangssteuer befreit.
Q: Wie kann ich die Transfersteuer für meinen Immobilienverkauf berechnen?
A: Sie können online Rechner verwenden, um den genauen Betrag der Transfersteuer basierend auf dem Verkaufspreis Ihrer Immobilie zu ermitteln.
Q: Was passiert, wenn ich bereits New Jersey verlassen habe?
A: Wenn Sie Ihren Wohnsitz in New Jersey aufgegeben haben, müssen Sie möglicherweise eine Treuhandzahlung leisten. Diese kann jedoch zurückerstattet werden, wenn Sie Ihre Steuererklärung als Nichtansässiger einreichen.
Ressourcen:
- New Jersey Transfer Tax Calculator: Website